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Was ist eine Freizeitassistenz?

DEFINITION UND MERKMALE

Die Freizeitassistenz umfasst alle Bereiche der Freizeitgestaltung. Sie ist eine auf die Wünsche des Assistenznehmers abgestimmte Leistung zur Unterstützung bei der Organisation und Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Hobbys. Diese Form der Assistenz sichert die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, die Ausübung von Hobbys und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So steht auch der Urlaubsplanung nichts im Wege und die nächste Reise kann kommen, denn auch hier unterstützen wir.

Spaß am Leben

Die Freizeit selbstbestimmt gestalten, ganz nach den eigenen Wünschen.

Urlaubsbegleitung

Kein Urlaubsziel ist zu weit.

Teilhabe

Hindernisse ohne Bedenken meistern.

Spaß am Leben

Die Freizeit selbstbestimmt gestalten, ganz nach den eigenen Wünschen.

Urlaubsbegleitung

Kein Urlaubsziel ist zu weit.

Teilhabe

Hindernisse ohne Bedenken meistern.

Das sollte man wissen!

FREIZEITASSISTENZ WIRD IN DER REGEL ALS STUNDENKONTINGENT VON DEN KOSTENTRÄGERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND IST DAHER FLEXIBEL EINSETZBAR.

WAS DIE ASSISTENZ MACHT

Begleitung zu:

  • Veranstaltungen, Festen etc.
  • Sportlichen Aktivitäten
  • Theater und Kino
  • Stadt- und Einkaufsbummel
  • Tagesausflügen wie z.B. Wanderungen
  • Urlauben und deren Planung
  • Allem, was sonst noch Spaß macht

WAS WIR ÜBERNEHMEN

  • Auf Wunsch Unterstützung bei der Antragstellung
  • Betreuung durch unsere erfahrenen Mitarbeitenden
  • Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern auf Grundlage des Bescheides
  • Ermittlung des individuellen Förder- und Hilfebedarfs und dessen Gestaltung

VORAUSSETZUNGEN

  • Rechtsanspruch nach §113 SGB IX
Spaß am Leben
Die Freizeit selbstbestimmt gestalten, ganz nach den eigenen Wünschen.
Urlaubsbegleitung
Kein Urlaubsziel ist zu weit.
Teilhabe
Hindernisse ohne Bedenken meistern.
Spaß am Leben
Die Freizeit selbstbestimmt gestalten, ganz nach den eigenen Wünschen.
Urlaubsbegleitung
Kein Urlaubsziel ist zu weit.
Teilhabe
Hindernisse ohne Bedenken meistern.

FAQ. Gut zu wissen!

WER HAT ANSPRUCH?
Die Freizeitassistenz ist ein Teil der Eingliederungshilfe. Anspruch auf diese Leistung hat jeder Betroffene, der teilhabefähig ist und einen nachgewiesenen Bedarf hat. Die Freizeitassistenz ist in der Regel eine ergänzende Leistung, auch zur Unterstützung und Entlastung im Familienleben.
Wer übernimmt die Kosten der Freizeitassistenz?
Die Kosten werden von den zuständigen Kostenträgern, z.B. Sozialämtern, Berufsgenossenschaften etc. übernommen.
Wie viele Stunden ist es möglich diese Leistung in Anspruch zu nehmen?
Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Stundenkontingent. Dieses wird nach Antragstellung durch den zuständigen Kostenträger ermittelt und genehmigt. Die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem festgestellten Bedarf.
Begleitet meine persönliche Assistenz mich auf Reisen?
Die Begleitung auf Urlaubsreisen ist mit einer Freizeitassistenz möglich. Die Kosten werden beim zuständigen Kostenträger beantragt, der die Kosten für die Assistenz während der Urlaubsreise übernimmt.
Du bist nicht allein.
melde dich jederzeit bei fragen. gemeinsam sind wir stärker!
anima e.K.
Kohlstraße 26
04509 Delitzsch

Bürozeiten:
Mo bis Do 09:00 bis 15:30
Fr               09:00 bis 14:00

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