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Was ist eine Schulassistenz?
Definition und Merkmale

Die Schulassistenz hat das Ziel, jungen Menschen mit Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe im schulischen Bereich zu ermöglichen. Sie soll nicht nur die Teilnahme am Unterricht, sondern auch die Teilnahme am Schulleben außerhalb des Unterrichts fördern.

Intergration
Die Hofpause soll immer noch das Schönste an der Schule sein.
Unterstützung
Zu zweit für die Mathearbeit lernen, war schon immer besser.
Mobilität
Der Gang zum Klassenzimmer, stellt kein Hindernis dar.
Intergration
Die Hofpause soll immer noch das Schönste an der Schule sein.
Unterstützung
Zu zweit für die Mathearbeit lernen, war schon immer besser.
Mobilität
Der Gang zum Klassenzimmer, stellt kein Hindernis dar.
Das sollte man wissen!
Die Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz ist eine Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im schulischen Umfeld. Sie fördert die Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und den Schulerfolg, indem sie die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und entsprechende Hilfen bereitstellt.
WAS DIE ASSISTENZ MACHT
  • Unterstützung aller Beteiligten, damit das Kind mit Beeinträchtigung die Bildungsangebote der Schule wahrnehmen kann
  • Unterstützung des Kindes im Unterricht, in den Pausen und bei schulischen Aktivitäten
WAS WIR ÜBERNEHMEN
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Begleitung bei schulischen Aktivitäten (Klassenfahrten, Ausflüge)
  • Unterstützung im Unterricht
  • Unterstützung bei der Fortbewegung und der Grundpflege
  • Unterstützung beim Umgang mit Hilfsmitteln, beim Essen oder bei der Kommunikation
VORAUSSETZUNGEN
  • SGB IX – Träger der Eingliederungshilfe
Intergration
Die Hofpause soll immer noch das Schönste an der Schule sein.
Unterstützung
Zu zweit für die Mathearbeit lernen, war schon immer besser.
Mobilität
Der Gang zum Klassenzimmer, stellt kein Hindernis dar.
Intergration
Die Hofpause soll immer noch das Schönste an der Schule sein.
Unterstützung
Zu zweit für die Mathearbeit lernen, war schon immer besser.
Mobilität
Der Gang zum Klassenzimmer, stellt kein Hindernis dar.
FAQ. Gut zu wissen!
Wer hat Anspruch?
Die Schulassistenz ist ein Teil der Eingliederungshilfe. Anspruch auf diese Leistung hat jeder Betroffene, der teilhabefähig ist und einen nachgewiesenen Bedarf hat.
Kann das Kind weiterhin auf die „normale“ Schule gehen?
Die Eingliederungshilfe entscheidet selten darüber, ob das betroffene Kind eine reguläre Schule besuchen kann. Eine Schulassistenz ist aber in jeder Schulform möglich.
Findet die Betreuung dann nur in der Schule statt?
Die Schulassistenz ist für den Hin- und Rückweg sowie den Schulalltag zuständig. Bei zusätzlichem Betreuungsbedarf wird die Pflege- oder Freizeitassistenz ergänzend in Anspruch genommen.
Du bist nicht allein.
melde dich jederzeit bei fragen. gemeinsam sind wir stärker!
anima e.K.
Kohlstraße 26
04509 Delitzsch

Bürozeiten:
Mo bis Do 09:00 bis 15:30
Fr               09:00 bis 14:00

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