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Was ist eine Pflegeassistenz?
DEFINITION UND MERKMALE

Die Pflegeassistenz ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie umfasst die teilweise oder vollständige pflegerische und medizinische Grundversorgung der Assistenznehmer. So können wir auch bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen eine ganzheitliche Versorgung gewährleisten. Wir sind immer da – und zwar so lange, wie wir gebraucht werden. Je nach individuellem Hilfebedarf und Wunsch bieten wir bis zu 24 Stunden Pflegeassistenz an.

Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
Das sollte man wissen!
FÜR UNSERE KLIENTEN ÜBERNEHMEN WIR DIE GRUNDPFLEGE, HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN SOWIE DIE SOZIALE BETREUUNG.
WAS DIE ASSISTENZ MACHT
  • Unterstützung bei der Körperpflege je nach Hilfebedarf sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Übernahme ärztlicher Verordnungen z.B. Medikamentengabe
  • Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechts des Assistenznehmers
  • Bedarfsorientierte Umsetzung aller alltäglichen Angelegenheiten durch die Assistenz
  • Hilfe im Haushalt, z.B. Putzen, Aufräumen, Kochen
  • Unterstützung bei der selbstbestimmten Gestaltung des Alltags innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnraums
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung eigener Interessen z.B. Kino- oder Konzertbesuch und damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
WAS WIR ÜBERNEHMEN
  • Auf Wunsch Unterstützung bei der Antragstellung
  • Betreuung durch unsere individuell zusammengestelltes Teams
  • Auf Grundlage des Bescheides Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern
  • Ermittlung und Gestaltung des individuellen Förder- und Hilfebedarfs
  • Begleitung der Assistenznehmer bis zu 24 Stunden
VORAUSSETZUNGEN
  • Rechtsanspruch nach § 78SGB IX und §113 SGB IX
  • Pflegerischer Hilfebedarf im Sinne des SGB XI
  • Medizinischer Hilfebedarf im Sinne des SGB V
Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
FAQ. Gut zu wissen!
Was beinhalten die Leistungen nach SGB XI?
Leistungen nach SGB XI beinhalten alle grundpflegerischen Maßnahmen und Haushaltshilfe. Grundpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, sowie die Hilfe zur Nahrungsaufnahme oder eben auch Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung. Der Kostenträger ist die Pflegekasse.
Was beinhalten die Leistungen nach SGB V?
Leistungen nach dem SGB V sind alle ärztlich verordneten medizinischen Leistungen. Blutzucker messen, Insulin spritzen, Medikamentengabe oder ein Verband wechseln zählen zu diesen. Der Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse.
Benötige ich einen Pflegegrad?
Für die persönliche Assistenz ist die Einstufung in einen Pflegegrad nicht erforderlich. Sobald jedoch Assistenzleistungen mit pflegerischen Leistungen kombiniert werden, wird die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.
Haben auch Menschen ohne Behinderung, aber mit anderen Einschränkungen Anspruch auf Persönliche Assistenz?
Anspruch auf Assistenzleistungen hat jeder Mensch, der eine Beeinträchtigung im Sinne des SGB IX hat, chronisch krank ist oder von Behinderung bedroht ist. Die Teilhabefähigkeit des Antragstellers ist erforderlich, um Assistenzleistungen zu erhalten. Dies wird nach Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger geprüft.
Du bist nicht allein.
melde dich jederzeit bei fragen. gemeinsam sind wir stärker!
anima e.K.
Kohlstraße 26
04509 Delitzsch

Bürozeiten:
Mo bis Do 09:00 bis 15:30
Fr               09:00 bis 14:00

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