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Was versteht man unter Assistenz?

ASSISTENZLEISTUNGEN SIND INDIVIDUELLE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG.

Jeder braucht von Zeit zu Zeit Hilfe, sei es der Handwerker oder die helfende Hand des Nachbarn. Menschen mit Beeinträchtigungen sind oft schon bei den kleinen Dingen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, vom Zähneputzen bis zum Schuhe binden, stellt für Menschen mit Beeinträchtigung eine tägliche Herausforderung dar. Als Persönliche Assistenz unterstützen wir unsere Klienten mit viel Herz und Hingabe dabei, ihr Leben zu meistern.

Bei manchen Menschen ist das Handicap von Geburt an vorhanden, bei anderen tritt es erst später auf, zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall. Durch verschiedene Formen der Assistenz unterstützen wir Menschen mit Beeinträchtigungen individuell dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu erleben und zu leben.

ZUSAMMEN EIGENSTÄNDIG

Begleitung, Betreuung, Beratung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Alltagsaktivitäten, je nach persönlichem Hilfebedarf, zählen zu unseren Aufgaben.

Wir wollen allen, die es brauchen, die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dieser Gedanke treibt uns täglich an.

Darüber hinaus erleichtert Persönliche Assistenz nicht nur das Leben des Einzelnen, sondern entlastet auch das der ganzen Familie.

Voraussetzungen.

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Rechtsanspruch für Menschen mit Beeinträchtigungen geregelt.
Die Eingliederungshilfe umfasst Assistenzleistungen, die es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
UM DIE ASSISTENZLEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN ZU KÖNNEN, SOLLTEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • 1.
    Der Antragsteller hat eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die länger als 6 Monate andauert.
  • 2.
    Der Antragsteller ist volljährig.
  • 3.
    Die betroffene Person benötigt Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • 4.
    Die Notwendigkeit der Persönlichen Assistenz wird akzeptiert und es besteht die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Unterstützern.
  • 5.
    Die Fähigkeiten zur selbstbestimmten Lebensführung sind bereits vorhanden. Dazu gehört auch die Kommunikation von Wünschen und Bedürfnissen im Alltag und bei der Lebensplanung.
! Voraussetzungen nach § 78 SGB IX:
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen mit Beeinträchtigungen, die zum Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören.

FAQ. Gut zu wissen!

Kann ich mehrere Leistungen in Anspruch nehmen?
Ja, das ist möglich. Bei der Antragsbearbeitung wird der Bedarf genau geprüft. So kann eine Arbeitsassistenz beispielsweise auch mit einer Pflege- und Alltagsassistenz kombiniert werden, um alle Bereiche des täglichen Lebens optimal abzudecken.
Wie lange kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Die Leistungen der Teilhabe werden durch einen Bescheid des jeweiligen Kostenträgers genehmigt und sind meist für 1 Jahr (manchmal auch 2 Jahre) gültig. Vor Ablauf des Zeitraums wird ein Weiterbewilligungsantrag gestellt.
Wer hilft mir bei der Antragstellung?
Gerne begleiten wir euch vom Erstgespräch über das gesamte Antragsverfahren bis hin zur eventuellen Wohnungssuche. Ebenso bietet jeder Kostenträger Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung an.
Kann jemand anderes für mich die Assistenz beantragen?
Die Assistenz kann auch von einem für dich zuständigen gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten beantragt werden. Auch hier bieten wir euch gerne unsere Unterstützung an.
Kann ich Assistenz für mein minderjähriges Kind beantragen?
Ja, auch für minderjährige Kinder kann eine Assistenz beantragt werden. In diesem Fall handelt es sich meist um eine Bildungsassistenz, die es dem Kind ermöglicht, am Kindergarten- oder Schulleben teilzunehmen. Die Schulassistenz ist eine Form der Bildungsassistenz.
Was ist, wenn ich mit meiner Persönlichen Assistenz nicht zurechtkomme?
Wir legen großen Wert auf ein gutes und vertrauensvolles Miteinander. Schließlich verbringen unsere Klienten viel Zeit mit unseren Assistenten und wir möchten, dass sich alle rundum wohlfühlen. Deshalb ist es uns wichtig, miteinander zu reden und eventuelle Unstimmigkeiten schnell, offen und klar zu kommunizieren. Selbstverständlich kann auch ein Wechsel zu einer anderen Assistenz unseres Teams erfolgen, wenn dies gewünscht wird, denn ein vertrauensvolles Miteinander ist die Grundlage unserer Arbeit.
Was ist, wenn die Assistenzkraft ausfällt, z. B. im Falle einer Erkrankung?
Wir achten immer darauf, dass wir für jeden unserer Klienten mehrere Assistenten einarbeiten, um im Falle eines Dienstausfalls eine geeignete Vertretung bereitstellen zu können.
Benötigt eine 24-Stunden-Assistenz ein eigenes Zimmer?
Ein eigenes Zimmer ist nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft, damit die Assistenten ihre persönlichen Gegenstände unterbringen können und Rückzugsmöglichkeiten haben, sodass auch der Klient seine Privatsphäre und Ruhemöglichkeiten hat.
Habe ich mit meiner persönlichen Assistenz noch die volle Selbstbestimmung?
Ja, denn die volle Selbstbestimmung ist der Grundgedanke der Persönlichen Assistenz.
Du bist nicht allein.
melde dich jederzeit bei fragen. gemeinsam sind wir stärker!
anima e.K.
Kohlstraße 26
04509 Delitzsch

Bürozeiten:
Mo bis Do 09:00 bis 15:30
Fr               09:00 bis 14:00

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